📢 Hinweisgeber-System nach dem HinSchG
Seit Juli 2023 gilt ein neues Gesetz: HinSchG.
Das bedeutet:
- Viele Firmen und Behörden müssen ein Hinweisgeber-System haben.
- Ein Hinweisgeber ist eine Person, die Probleme oder Missstände meldet.
Zum Beispiel: Betrug, Verstöße gegen Regeln oder Gefahren für Menschen. - Hinweisgeber dürfen keine Nachteile bekommen, wenn sie etwas melden.
Wir bieten ein digitales Hinweisgeber-System an.
Es ist sicher 🔒, anonym 👤 und entspricht den Gesetzen:
- DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung – Schutz von persönlichen Daten)
- HinSchG (Hinweisgeber-Schutz-Gesetz – Schutz für Hinweisgeber)
🔒 Datenschutz und Anonymität
Unser System schützt Hinweisgeber.
Niemand erfährt den Namen oder die Daten, wenn es anonym bleiben soll.
Alle gesetzlichen Regeln werden eingehalten.
⚖️ Rechtssichere Bearbeitung
Alle Meldungen werden strukturiert bearbeitet.
Das heißt:
- klarer Ablauf,
- nachvollziehbare Schritte,
- Einhaltung aller Gesetze.
🤝 Individuelle Beratung und Hilfe
Wir beraten Ihr Unternehmen persönlich.
Wir passen das Hinweisgeber-System an Ihre Bedürfnisse an.
So sind Sie gut auf das HinSchG vorbereitet.
⭐ Warum unser Hinweisgeber-System?
👤 Sichere, anonyme Meldestelle
Mitarbeiter oder andere Personen können anonym Meldungen machen.
Das schützt sie vor Nachteilen.
⚖️ Rechtskonforme Bearbeitung
Alle Meldungen werden korrekt und nach den Gesetzen bearbeitet.
💬 Beratung und Support
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Hinweisgeber-Schutz-Gesetzes.
So vermeiden Sie rechtliche Risiken.
