leichte Sprache Hinweisgebersystem

📢 Hinweisgeber-System nach dem HinSchG

Seit Juli 2023 gilt ein neues Gesetz: HinSchG.
Das bedeutet:

  • Viele Firmen und Behörden müssen ein Hinweisgeber-System haben.
  • Ein Hinweisgeber ist eine Person, die Probleme oder Missstände meldet.
    Zum Beispiel: Betrug, Verstöße gegen Regeln oder Gefahren für Menschen.
  • Hinweisgeber dürfen keine Nachteile bekommen, wenn sie etwas melden.

Wir bieten ein digitales Hinweisgeber-System an.
Es ist sicher 🔒, anonym 👤 und entspricht den Gesetzen:

  • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung – Schutz von persönlichen Daten)
  • HinSchG (Hinweisgeber-Schutz-Gesetz – Schutz für Hinweisgeber)

🔒 Datenschutz und Anonymität

Unser System schützt Hinweisgeber.
Niemand erfährt den Namen oder die Daten, wenn es anonym bleiben soll.
Alle gesetzlichen Regeln werden eingehalten.


⚖️ Rechtssichere Bearbeitung

Alle Meldungen werden strukturiert bearbeitet.
Das heißt:

  • klarer Ablauf,
  • nachvollziehbare Schritte,
  • Einhaltung aller Gesetze.

🤝 Individuelle Beratung und Hilfe

Wir beraten Ihr Unternehmen persönlich.
Wir passen das Hinweisgeber-System an Ihre Bedürfnisse an.
So sind Sie gut auf das HinSchG vorbereitet.


⭐ Warum unser Hinweisgeber-System?

👤 Sichere, anonyme Meldestelle

Mitarbeiter oder andere Personen können anonym Meldungen machen.
Das schützt sie vor Nachteilen.

⚖️ Rechtskonforme Bearbeitung

Alle Meldungen werden korrekt und nach den Gesetzen bearbeitet.

💬 Beratung und Support

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Hinweisgeber-Schutz-Gesetzes.
So vermeiden Sie rechtliche Risiken.

Nach oben scrollen